Justizgewährungsanspruch

Justizgewährungsanspruch
Justizgewährungsanspruch,
 
Anspruch des Einzelnen, zur umfassenden Wahrung seiner Rechte ungehindert die staatlichen Gerichte in Anspruch nehmen zu können und von diesen eine Entscheidung in der Sache treffen zu lassen. Dem Justizgewährungsanspruch entspricht auf staatlicher Seite die Justizgewährungspflicht, d. h. die aus dem Rechtsprechungsmonopol, dem Selbsthilfeverbot und dem Prinzip des lückenlosen und effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Absatz 4 GG) folgende Pflicht des Staates, für alle Rechtsverletzungen und Rechtsstreitigkeiten den gerichtlichen Schutz zur Verfügung zu stellen.

Universal-Lexikon. 2012.

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